Versicherungscheck, Teil 2

Diese Versicherungen sind Pflicht!

Es gibt in Deutschland wenige Versicherungen, die vom Gesetzgeber verpflichtend vorgeschrieben sind. Die folgenden zählen dazu:

Krankenversicherung

Seit 2009 besteht in Deutschland eine allgemeine Krankenversicherungspflicht. Bis auf wenige Ausnahmen, beispielsweise für Sozialhilfeempfänger und Asylbewerber, muss jeder Einwohner seither Mitglied in einer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) oder privaten Krankenversicherung (PKV) sein. Die Versicherungsbeiträge orientieren sich bei der GKV in der Regel prozentual am Einkommen der Versicherten, bei der PKV spielen zudem das Alter und der Gesundheitszustand eine wichtige Rolle.

Der Leistungskatalog ist bei den gesetzlichen Krankenkassen vorgegeben und zu 95 Prozent identisch. Kleinere Unterschiede gibt es je nach Kasse bei den Zusatzleistungen, beispielsweise bei den Kosten für Zahnreinigung, Impfungen für Auslandsreisen oder Homöopathie. Die privaten Krankenversicherungen bieten ihren Versicherten in der Regel ein umfangreicheres Leistungsspektrum, was immer wieder zu Diskussionen über eine Zwei-Klassen-Medizin führt. Wegen der hohen Beiträge bei der PKV, die zudem mit dem Alter weiter steigen, empfiehlt sich für die meisten Menschen die gesetzliche Krankenversicherung.

Pflegeversicherung

Jedes Mitglied einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung ist in Deutschland seit 1995 auch zum Abschluss einer Pflegeversicherung verpflichtet. Damit sollen Finanzierungslücken abgedeckt werden, die aus einer steigenden Lebensdauer und dem zunehmenden medizinischen und pflegerischen Versorgungsaufwand resultieren.

Der Abschluss der Pflegeversicherung geschieht in der Regel über die jeweilige gesetzliche oder private Krankenkasse. Da die gesetzliche Pflegeversicherung im Pflegefall meist nicht den vollständigen Kostenbedarf absichert, ist der ergänzende Abschluss einer freiwilligen Pflegezusatzversicherung überlegenswert.

Kfz-Haftpflichtversicherung

Eine weitere wichtige Pflichtversicherung für Fahrzeughalter ist die Kfz-Haftpflichtversicherung. Sie gilt für alle motorisierten Fahrzeuge, also auch Mofas oder Wohnmobile. Mit ihr sollen die oftmals kostspieligen Personen-, Sach- und Vermögensschäden abgesichert werden, die durch die Nutzung eines Fahrzeugs entstehen können. Das umfasst sowohl direkt verschuldete Verkehrsunfälle, aber auch indirekte Folgeschäden, die beispielsweise durch eine geplatzte Ölwanne verursacht werden.

Geschädigte können ihre Ansprüche auf Schadenersatz direkt gegenüber der Kfz-Haftpflichtversicherung geltend machen und sind nicht darauf angewiesen, dass der Fahrer bzw. Fahrzeughalter zahlungsfähig sind. Ohne Nachweise einer Kfz-Haftpflicht bekommt ein Fahrzeug in Deutschland keine Zulassung. Wer ein Fahrzeug ohne diesen Versicherungsschutz im öffentlichem Raum nutzt, macht sich strafbar.

Freiwillig, aber dennoch ratsam, ist für Fahrzeughalter der Abschluss einer ergänzenden Teil- bzw. Vollkaskoversicherung. Sie springt unter anderem bei Glas-, Brand-, Sturm- und Hagelschäden, Wildunfällen oder Fahrzeugdiebstahl ein.

Tierhaftpflichtversicherung für Hunde

Die Notwendigkeit von Tierhalter-Haftpflichtversicherungen für Hundebesitzer ist in Deutschland von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt. So sind entsprechende Policen beispielsweise in Berlin, Hamburg, Niedersachsen oder Thüringen verpflichtend vorgeschrieben. Andere Bundesländer machen dies von der Größe des Hundes oder einer Rasseliste abhängig.

Berufsbedingte Versicherungspflicht

Insbesondere für Selbstständige und Freiberufler kann zudem eine berufsbedingte Versicherungspflicht bestehen. So ist beispielsweise für Rechtsanwälte, Notare, Architekten, Bauingenieure, Ärzte und Hebammen der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung erforderlich. Finanzdienstleister und auch Spediteure benötigen eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, Jäger müssen zum Erhalt eines Jagdscheins den Abschluss einer Jagdhaftpflichtversicherung nachweisen.