Gesetz zu Einsparungen im Arzneimittelbereich
Fixierte Medikamentenpreise sollen gesetzliche Krankenkassen entlasten
2. August 2010 | Kategorie: Aktuell, Krankenversicherung, Versicherungsnews | Tags: Arzneimittel, Arzneimittelausgaben, Arzneimittelpreis, Medikamentenpreis, Zwangsrabatt
Zur Eindämmung der beständig steigenden Ausgaben für Arzneimittel setzt die Regierung auf einen deutlich erhöhten Zwangsrabatt und ein Preismoratorium. Dazu gilt seit 1. August 2010 das Gesetz zu Einsparungen im Arzneimittelbereich: für Medikamente ohne Festbetrag werden hierbei die Preise vom 1. August 2009 bis zum Jahresende 2013 festgeschrieben. Zudem werden bei diesen Medikamenten die so genannten Herstellerabschläge von 6 auf 16 Prozent angehoben. Das Bundesgesundheitsministerium rechnet dadurch mit jährlichen Einsparungen von 1,15 Milliarden Euro für die gesetzlichen Krankenversicherungen.
Für den Versicherten ändert sich dadurch zunächst einmal nichts – er zahlt bei rezeptpflichtigen Medikamenten weiterhin den gesetzlichen Zuzahlungsbetrag. Insgesamt bedeuten die niedrigeren Arzneimittelpreise jedoch eine Entlastung für die gesetzlichen Krankenkassen. Das soll dabei helfen, die Kassenbeiträge stabil zu halten.
Hintergrund: Die Arzneimittelausgaben sind 2009 nach Angaben der Bundesregierung um 5,3 Prozent gestiegen. Das entspricht einem Zuwachs von 1,5 Milliarden Euro innerhalb eines Jahres. Verantwortlich hierfür seien insbesondere Preissteigerungen bei innovativen Medikamenten ohne Festbetrag (plus 8,9 Prozent). Ihr Anteil am Arzneimittelumsatz der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) betrage bereits 26 Prozent – während ihr Verordnungsanteil nur bei 2,5 Prozent liege.
Nachtrag vom 4. August 2010: Umgehung des Zwangsrabatts: die Pharmabranche hat eine (ganz legale) Lücke im Spargesetz von Gesundheitsminister Rösler gefunden (Spiegel Online).
Quelle: Regierung Online
(ENDE) versicherungspuls.de/02.08.2010
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[...] Für die Versicherten ändert sich dadurch zunächst einmal nichts. Sie müssen bei rezeptpflichtigen Medikamenten weiterhin den gesetzlichen Zuzahlungsbetrag zahlen. Insgesamt bedeuten die niedrigeren Arzneimittelpreise jedoch eine Entlastung für die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV). Das soll dabei helfen, die Kassenbeiträge stabil zu halten. Mehr zum Thema: Fixierte Medikamentenpreise sollen gesetzliche Krankenkassen entlasten. [...]
Vielen Dank für die guten Infos, die ich auch in meinen Blog-Beitrag
http://www.dir-info.de/nachrichten/gesundheit/privatkrankenversicherung-soll-bei-medikamenten-entlastet-werden-2010848
berücksichtigen konnte. Wichtig wäre es, dass sich beide Krankenversicherungssysteme für künftige Verhandlungen zu Medikamentenpreise zusammentun.