Kfz-Versicherung: So wechseln Sie richtig

11. November 2009 | Kategorie: Aktuell, Kfz-Versicherung | Tags: , , ,

Rund zwei Drittel der deutschen Autofahrer planen, auf eine andere Kfz-Versicherung oder einen neuen Tarif umzusteigen. Manche sind mit dem Service ihres bisherigen Versicherers unzufrieden, andere wollen von deutlichen Ersparnissen bei den Versicherungsprämien profitieren. Was beim Wechsel der Autoversicherung zu beachten ist, wird hier zusammengefasst…


Die gesetzliche Kündigungsfrist bei Kfz-Versicherungen beträgt einen Monat zum Jahresende. Spätestens bis zum Stichtag 30. November muss das Kündigungsschreiben beim alten Versicherer eingegangen sein, am besten per Einschreiben mit Rückschein. Der Poststempel reicht nicht aus. Auch eine Mail oder eine bei der örtlichen Versicherungsagentur ausgesprochene Kündigung ist unwirksam. Spätestens zum 1. Januar muss dann ein neuer Vertrag abgeschlossen sein.

Sonderkündigungsrecht bei Prämienerhöhung

Wann Verbraucher über eine reguläre Prämienerhöhung zu informieren sind, ist gesetzlich nicht festgeschrieben. Es ist durchaus normal, dass Mitteilungen über Tarifänderungen teilweise erst nach dem 1. Dezember beim Kunden eingehen – und damit eigentlich nach Ablauf der gesetzlichen Kündigungsfrist. Viele Assekuranzen versuchen so, von der Unwissenheit ihrer Versicherten zu profitieren. Sie spekulieren darauf, dass unkundige Versicherte ihre Policen dann nicht mehr kündigen.

Doch bei Beitragserhöhungen steht den Versicherten auch nach dem 30. November ein Sonderkündigungsrecht zu. In diesem Falle hat der Gesetzgeber festgelegt, dass eine Kündigung innerhalb von vier Wochen nach Erhalt der Benachrichtigung rechtswirksam ist. Das Sonderkündigungsrecht kann übrigens auch nach einem Schadensfall oder bei einem Fahrzeugwechsel ausgeübt werden.

Neue Versicherungstarife jeweils im Herbst

Wie teuer die Kfz-Versicherung im kommenden Jahr wird, können Autofahrer ab Herbst (September/Oktober) in Erfahrung bringen. Dann liegen die neuen Typenklassen und Regionaleinstufungen vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft vor, nach denen die Versicherungsprämie berechnet wird. Als Basis werden dafür die regionalen Unfallzahlen des vergangenen Jahres, Schadenhäufigkeit und Reparaturkosten bei den einzelnen Fahrzeugen herangezogen. Aus diesem Datenmaterial ermitteln die Versicherungsgesellschaften dann ab Oktober die neuen Tarife für ihre Policen.

Neuvertrag vor Kündigung

Für alle Wechselwilligen empfiehlt es sich, die alte Police nicht vorschnell zu kündigen. Da Autoversicherer in Ausnahmefällen auch einen Versicherungsnehmer ablehnen können, sollte erst die Vertragsbestätigung des neuen Versicherers vorliegen, bevor der alte Vertrag gekündigt wird.

(ENDE) versicherungspuls/11.11.2009

  • Share/Bookmark



RSS-GrafikFanden Sie diesen Artikel interessant? Dann abonnieren Sie doch den VersicherungsPuls-Feed. So werden Sie einfach und kostenlos immer mit den aktuellen Versicherungs-Infos versorgt.

Einen Kommentar hinterlassen