Kfz-Versicherung: Günstig ist nicht immer beste Wahl

11. November 2009 | Kategorie: Aktuell, Kfz-Versicherung | Tags: , , ,

Auf deutsche Autofahrer prasseln in den Wochen vor Jahresende viele – oftmals sehr günstig erscheinende – Angebote für neue Kfz-Versicherungsverträge ein. Zwar können Autofahrer durch den Wechsel zu einem günstigeren Anbieter teilweise viel Geld sparen. Doch gerade bei den neuen Billig-Offerten sollten Verbraucher die Versicherungsbedingungen kritisch prüfen – bevor es im Schadensfall ein böses Erwachen gibt.


Eingeschränkter Leistungsumfang

Die verstärkt angepriesenen Billig-Versicherungen – oft “Basis-” oder “Grundtarif” genannt – bieten in der Regel nur einen abgespeckten Leistungsumfang. Darauf weist Deutschlands größter Autoclub ADAC hin. Oftmals betrage ihre maximale Deckungssumme nur 50 Millionen Euro. Besser sei jedoch die sich immer mehr verbreitende neue Höchstdeckungssumme von 100 Millionen Euro. Damit seien Autofahrer auch bei größeren Unfällen – etwa mit Schienenfahrzeugen oder Gefahrgut-Transportern – gegen sehr hohe Schadenersatzansprüche abgesichert.

Zudem beinhalten viele Billig-Policen laut ADAC keinen Schutz für den Schadenfreiheitsrabatt und auch keinen so genannten Rabattretter für langjährig unfallfreie Fahrer. In der Folge würden Versicherte nach einem Unfall sofort in eine schlechtere Schadenfreiheitsklasse eingestuft und müssten dann umgehend einen höheren Versicherungsbeitrag zahlen.

Nicht nur auf Werbeversprechen achten

Der Auto Club Europa (ACE) rät zudem, sich bei einem Versicherungswechsel nicht von den verheißungsvollen Werbeversprechen blenden zu lassen. Günstige Offerten ließen sich nicht nur an Ersteinstufung, Beitragssatz und etwaigen Rabatten festmachen. Viel entscheidender ist laut ACE die Grundprämie, die mit einhundert Prozent das eigentliche Beitragsniveau bildet.

Keine Einrede der “groben Fahrlässigkeit”

Bei der Vollkasko ist auch ein Verzicht des Versicherers auf die “Einrede der groben Fahrlässigkeit” wichtig. Andernfalls können Versicherungen bei einem grob fahrlässig verschuldeten Unfall – etwa durch Überfahren einer roten Ampel oder dem Bücken nach dem heruntergefallenen Handy – die Schadensregulierung verweigern. Weitere Unterschiede bei den Versicherungsleistungen gibt es beispielsweise bei Wildunfällen. Die Liste der versicherten Tiere ist je nach Assekuranz sehr unterschiedlich.

Zudem gibt es aber noch verschiedene individuelle Rabattmöglichkeiten, die die Versicherungsprämie weiter drücken können…

(ENDE) versicherungspuls/11.11.2009

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