Rauchmelder: Versicherungsrabatt mit den Lebensrettern
13. März 2009 | Kategorie: Aktuell, Hausratversicherung, Wohngebäudeversicherung | Tags: Alarmsystem, Beitragsrabatt, Brandschutz, Feuerversicherung, Rauchmelder
Ihr durchdringendes Piepsen kann nicht nur zwischen Leben und Tod entscheiden. Rauchmelder sind auch aus Versicherungssicht eine lohnende Anschaffung: Qualitätsgeprüfte Rauchmelder – schon ab fünf Euro zu haben – können bei der Versicherung bares Geld sparen. Darauf weist die AXA Versicherung anlässlich des Rauchmeldertages (13. März 2009) hin. Sie gewährt beispielsweise bei einer Feuerversicherung bis zu sieben Prozent Rabatt, wenn Rauchmelder installiert sind.
Experten schätzen, dass eine flächendeckende Einführung der Brand-Alarmsysteme etwa 50 Prozent aller bisherigen Feueropfer das Leben retten könnten. Rund 200.000 Brände gibt es jährlich in Deutschland, die Mehrheit davon in Privathaushalten. Rund 600 Menschen sterben dabei Jahr für Jahr. Oft ist der Rauch gefährlicher als das Feuer selbst: Zwei Drittel der Brandopfer werden nachts von den geruchlosen Gasen Kohlenmonoxid und Kohlendioxid ohnmächtig. Bereits nach wenigen Atemzügen kommt es zur tödlichen Rauchvergiftung.
Für die Flucht bleibt da kaum Zeit. “Deshalb sollte jeder Haushalt Rauchmelder anschaffen”, rät Versicherungsexperte René Conrad von AXA. “Sie schlagen bei Rauchentwicklung sofort Alarm und können so Leben retten.”
Mancherorts schon Pflicht
Auf richtige Anbringung achten
Damit die Alarmsysteme richtig arbeiten, sollte einiges beachtet werden: Brandmelder sollten in Fluchtwegen wie Fluren und Treppen und vor Schlafräumen freistehend an der Decke angebracht sein. Nicht sinnvoll ist es, Rauchmelder in Räumen anzubringen, in denen häufig Fehlalarm ausgelöst werden kann – etwa in Bädern.
Versicherungsschutz für den Ernstfall
Zwar kann ein Rauchmelder Leben retten, Haus und Einrichtung sind nach einem Brand aber meist nicht mehr zu gebrauchen. Vor den finanziellen Folgen eines solchen Schadens schützen Wohngebäude- und Hausratversicherung. Die Wohngebäudeversicherung ersetzt Schäden am Haus, den darin befindlichen Wohnungen, Nebengebäuden und Garagen. Die Hausratversicherung kommt für Wert- und Einrichtungsgegenstände auf, die beschädigt oder vernichtet wurden. Die Versicherungen erstatten dabei den Preis, den eine neue oder gleichwertige Einrichtung kostet.
Zahlreiche weitere Tipps zu Versicherungen rund um Haus und Wohnung gibt es beispielsweise im AXA-Ratgeber “Sicher bauen, sorgenfrei wohnen” (.pdf-Datei).
Mehr zum Thema Rauchmelder/Rauchmeldertag:
Infoseite zum Thema Rauchmelder (Ministerium für Bauen und Verkehr Nordrhein-Westfalen)
Rauchmeldertag 2009 (offizieller Flyer)
Quelle: AXA Versicherung
(ENDE) versicherungspuls/13.03.2009/mar
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[...] In Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein und Thüringen ist der Einbau in private Wohnungen mittlerweile gesetzlich vorgeschrieben – wenn auch mit unterschiedlichen Umsetzungsfristen. Am weitesten sind dabei Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein. Hier müssen bereits bis Ende 2009 in allen Wohnungen Rauchmelder installiert sein. In den anderen Bundesländern sollten Immobilienbesitzer und Mieter zu ihrer persönlichen Sicherheit nicht erst auf eine gesetzliche Vorschrift warten. Zumal qualitätsgeprüfte Rauchmelder schon für weniger als zehn Euro zu haben sind und von einigen Versicherungen auch mit Rabatten belohnt werden. [...]